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23.09.2025

Nachhaltigkeit im Sport: Wie die CSRD und das Omnibus-Verfahren die Regeln verändern

Die EU überarbeitet mit dem Omnibus-Verfahren grundlegend die Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für künftige europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für viele Stakeholder im Sport – von Clubs bis Sportartikelherstellern - bedeutet das, erhebliche Veränderungen mit Blick auf die erwarteten Berichtspflichten, teilweise eine Verringerung der Berichtsanforderungen – vielfach aber sogar ein Wegfall der gesetzlichen Pflicht. Ungeachtet dieser gesetzlichen Pflichten erwarten jedoch Sponsoren, Verbände, Fans und andere Stakeholder weiterhin (mehr) Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit. Im Expertview mit Andreas Hecker, Partner, Hoffmann Liebs erfährst du was die dies für Clubs und Verbände bedeutet.

Welche Änderungen der CSRD durch das EU-Omnibus-Verfahren betreffen Sportorganisationen?

Zunächst wurde mit dem Omnibus die Umsetzung der CSRD in ihrer bisherigen Form gestoppt, um Nacharbeiten zu ermöglichen. Mit diesen soll der Berichtsaufwand und die Bürokratie auf allen ebenen reduziert werden. Man verringert deutlich den Adressatenkreis der verpflichteten Unternehmen durch Anhebung der Schwellenwerte (hier ist die Mitarbeiterzahl von besonderer Bedeutung). Zudem wird aber auch der Umfang der Berichtspflicht reduziert. Diejenigen, die weiterhin zu dieser Berichterstattung verpflichtet werden, müssen weniger Daten bereitstellen. Schließlich wird auch der Umsetzungsbeginn nach hinten geschoben.

Entlastung oder Risiko: Wie wirken sich die neuen Schwellenwerte auf Nachhaltigkeitsthemen aus?

Anders als bei den DFL-Lizenzkriterien folgt aus der CSRD keine unmittelbare Pflicht zu einem bestimmten Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen. Erwartet wird «lediglich» ein Bericht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Diejenigen, die nun – zumindest vorerst - nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen, werden von dieser Pflicht befreit. Dies bedeutet aber nicht, dass damit der Fokus auf Nachhaltigkeitsthemen verloren gehen darf. Bei den DFL-Clubs wird dies schon durch die DFL-Nachhaltigkeitslizenzkriterien ausgeschlossen. Aber auch Stakeholder, wie Vertragspartner entlang der Lieferkette oder Mitglieder auf den Mitgliederversammlungen der Vereine werden Bekenntnisse und Transparenz verlangen. Zudem wird es weiterhin Player im Sport geben, die dieser Berichtspflicht auch nach dem EU-Omnibus-Verfahren unterliegen werden.

Welche Erwartungen haben Sponsoren und Partner, auch ohne Berichtspflicht?

Die EU hat zunächst einmal darauf hingewiesen, dass sie auch für eine freiwillige Berichterstattung Instrumente bereithalten wird. Entsprechende Rahmenwerke kennen wir mit GRI oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex ja bereits länger. Allerdings wird es auch vielfältige andere Anknüpfungspunkte dafür geben, dass man entsprechende Informationen bereithalten muss. Das kann der Ausrüster oder Sponsor sein, der für seine Vertragspartner einen Code of Conduct mit entsprechenden Informationspflichten vorsieht. Es kann entsprechende Fragen in der Mitgliederversammlung geben. Und es kann auch entsprechende Erwartungen aus den Ligen und Verbänden selbst kommen, um sich klar beim Thema Nachhaltigkeit zu positionieren. Dies gilt auch für sportliche Großevents.  

Welche Rolle können nationale Vorgaben für andere Sportorganisationen und Verbände als Orientierung spielen?

Bei den heterogenen Verhältnissen zwischen den einzelnen Sportarten und -verbänden können die DFL-Nachhaltigkeitslizenzkriterien ein Musterbeispiel sein, in welcher Form man sich als Liga oder Verband dem Thema Nachhaltigkeit sehr konkret widmen kann. Auch hier erkennt man mit der letzten Reform deutlich, dass solche Kriterien nicht statisch sind, sondern überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Ziel muss es sein, eine tatsächliche Verbesserung herbeizuführen und nicht Clubs, Verbände oder auch Unternehmen aus einem Selbstzweck heraus bürokratisch zu belasten.

Wie können Sportorganisationen Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor in ihre Strukturen einbinden?

Es muss von konkreten Zielen und Erwartungen ausgedacht werden. Eine Berichterstattung darf nicht Selbstzweck oder Förmelei sein. Man braucht einen konkreten Veränderungswillen und hierfür die richtigen Instrumente. Gerade dies hat auch noch einmal die EU im Rahmen des Omnibus-Verfahrens hervorgehoben. Zudem darf es nicht zu einer systematischen Überforderung der Akteure führen. Hier müssen die Verbände bzw. Ligen die gesamte Breite an Mitgliedern und die Ressourcen im Blick haben, die durch die geforderten Maßnahmen gebunden werden.

Wird Nachhaltigkeit im Sport künftig durch Regulierung oder Druck von Markt und Stakeholdern vorangetrieben?

Wir gehen europaweit beim Thema «Nachhaltigkeit/ESG» seit etwa einem Jahr durch ein in meinen Augen reinigendes Gewitter. Nach einem mehrjährigen Zeitraum immer dichter werdender Regulatorik merken die Gesetzgeber – aber teilweise auch eingebundene Verbände -, dass man (vielleicht) an der ein oder anderen Stelle übersteuert und die Stakeholder überfordert hat. Nun werden eingeschlagene Wege überprüft und nachjustiert. In meiner Erwartung werden regulatorische Pflichten und Markt- und Stakeholderdruck künftig stärker in eine vergleichbare Richtung gehen und nicht auseinanderfallen, wie dies zuletzt teilweise festzustellen war.


 

Kontakt

Hoffmann Liebs
Andreas Hecker (Partner & Rechtsanwalt)
E-Mail: Andreas.Hecker@hoffmannliebs.de