

21.06.2024
Fussball EM, Sammelbilder, Persönlichkeitsrechte
BAY: Seit einigen Tagen rollt endlich der Ball bei der Fußball Europameisterschaft in Deutschland. Vor Monaten schon ist das „Merchandising-Geschäft in schwarz-rot-gold“ angelaufen. Seit Jahrzehnten gehören Sammelbilder unserer Fußball-Helden wie selbstverständlich dazu. Diesmal scheint aber vieles anders. Statt wie früher von Panini, werden die Sticker-Alben nun von „Topps“ verkauft. Einige der nominierten deutschen Nationalspieler fehlen, z.B. Manuel Neuer, Florian Wirtz oder Toni Kroos, stattdessen kann man Fotos einkleben von Lothar Matthäus, Oliver Kahn oder Bastian Schweinsteiger.
1. Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und enthält den Selbstbestimmungsgrundsatz, über die Veröffentlichung einer Aufnahme der eigenen Person und die damit zusammenhängenden Umstände selbst entscheiden zu können. Diese Dispositionsmaxime ist in den §§ 22-24 des Kunsturhebergesetz (KUG) gesetzlich normiert. Danach dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Allerdings sind in § 23 KUG abschließend Ausnahmen dazu geregelt, wie beispielsweise für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Neben dem KUG hat auch die DSGVO Bedeutung im Zusammenhang mit Aufnahmen von Personen. Bei der Abgrenzung muss differenziert werden zwischen der Aufnahme einer Fotografie und deren Veröffentlichung. Das Recht am eigenen Bild schützt nur die die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildnissen einer Person, nicht aber vor dem Fotografieren selbst. Hier greift das Datenschutzrecht, allerdings auch nur bei gewerblichen Fotografen, Behörden oder PR-Abteilungen in Unternehmen.
2. Nutzungs- und Vermarktungsrechte
Grundsätzlich hat jede Person das exklusive Recht, über sein Recht am eigenen Bild frei zu verfügen und dieses auch zu vermarkten. Regelmäßig überträgt z.B. ein Profi-Fußball-Spieler Nutzungs- bzw. Vermarktungsrechte betreffend seine Person / Persönlichkeit auf den Verein bzw. die Kapitalgesellschaft, für die er aktuell spielt. In welchem Umfang das stattfindet, ist einzelfallabhängig. Grundsätzlich gilt: Wird ein solches Recht weitergegeben, dann kann der Erwerber der Rechte (auch Lizenznehmer genannt) diese im eigenen Namen nutzen und andere Personen von der Nutzung ausschließen. Zudem hat er eigene Abwehrrechte gegen Dritte. Der originäre Rechteinhaber verliert in diesem Fall (teilweise) die Berechtigung, anderen Personen weitere Nutzungsrechte auf die bereits erlaubte Art einzuräumen. Solche exklusiven Rechteeinräumungen werden meist über Vertragsstrafen oder Unterlassungsansprüche abgesichert. DFL und DFB haben Musterverträge entwickelt, die in der Praxis regelmäßig zur Anwendung kommen und, zusammengefasst, in den einschlägigen Regelungen die Einräumung des Rechts zur Vermarktung der Persönlichkeitsrechte des Spielers beinhalten. Dabei wird jedoch eine Einschränkung auf die Tätigkeit als Lizenzspieler und ein Ausschluss des Bereichs der Privatsphäre vorgenommen.
3. Sammelbilder, rechtliche Situation
Fußball-Sammelbilder sind kleine Bildchen oder Sticker, die Fußballspieler, Mannschaften oder Fußballmotive abbilden. Sie werden üblicherweise in Alben gesammelt und getauscht. Herausgegeben werden sie von Unternehmen wie Panini, Topps oder Edelstolz, häufig im Zusammenhang mit großen Fußballturnieren wie Welt- oder Europameisterschaften. Die Bilder zeigen Porträts von Spielern, Mannschaftsaufstellungen, Wappen, Trikots, Stadien und mehr. Die Sammelbilder werden in Tüten oder Boxen gekauft, und das Ziel der Sammler ist es, das komplette Album zu vervollständigen. Fehlende Bilder werden unter den Fans getauscht. Es gibt sowohl aktuelle Sammelbilderalben als auch historische Alben aus vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten, die bei Sammlern sehr begehrt sind. Rechtsgrundlage hierfür sind regelmäßig Verträge zwischen dem Herausgeber der Sammelalben und der FIFA bzw. UEFA, teilweise auch ergänzt um individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Landesverbänden sowie Spielern.
Die UEFA ist nach eigenem Verständnis und statutengemäß alleinige Eigentümerin sämtlicher mit der UEFA Euro 2024 im Zusammenhang stehender Schutz- und Urheberrechte. Dazu gehören u.a. Name, Logos, Marken, Trophäe und der Spielball. Den Partnern und Sponsoren werden Marketing-Rechte exklusiv eingeräumt. Die jeweiligen Nationalverbände verpflichten sich nach dem Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft das von der UEFA geschaffene kommerzielle Programm zur Verwertung der Marketingrechte an der Endrunde zu unterstützen und sicherzustellen, dass seine Spieler, Trainer und übrigen Angestellten dies ebenfalls tun. Im Falle der deutschen Nationalmannschaft ist zunächst anzuführen, dass jeder Nationalspieler die Richtlinien über die Abstellung von Spielern zu Länderspielen des DFB unterzeichnet. Darin werden grundlegende Verabredungen zwischen dem Spieler und dem Verband über die Stellung als Nationalspieler getroffen. Zu diesem Regelungsverband gehören auch die Persönlichkeitsrechte des Spielers und die Zulässigkeit bzw. der Umfang der Vermarktungsmöglichkeiten. Diesbezüglich besteht jedoch ein gegenseitiges Zustimmungserfordernis zu den einzelnen Maßnahmen. Folglich muss ein Spieler auch der Abbildung auf Fußball-Sammelbildern zustimmen.
4. Europameisterschaft 2024
In zahlreichen Zeitungsartikeln und Medienveröffentlichungen brachten Journalisten ihre „große Verwunderung“ über die Auswahl der Spieler im neuen offiziellen Sticker-Sammelheft zur Fußball-Europameisterschaft 2024 zum Ausdruck. Fans und Sammler diskutierten das Thema in sozialen Medien und Chats. Anstelle der erwarteten Stars wie Toni Kroos, Manuel Neuer und Florian Wirtz sind Spieler wie Oliver Kahn, Lothar Matthäus und Bastian Schweinsteiger beim deutschen Team zu finden. Dies ist, soweit man dies in öffentlich zugänglichen Quellen recherchieren kann, auf einen komplizierten Rechtsstreit zurückzuführen, bei dem Panini erstmals seit 44 Jahren die Rechte bei der UEFA verloren hat und das US-Unternehmen Topps nun den europäischen Markt erobern möchte. Allerdings haben, laut Medienberichten, zahlreiche Fußball-Verbände, wie Deutschland, Frankreich, England und Italien, weiterhin Partnerschaften mit Panini. Aus diesem Grund hat Panini offenbar bezüglich der bestehenden Rechte keine Freigabe für das offizielle EM-Sammelalbum erteilt. Deshalb darf unter anderem das DFB-Wappen nicht im Album abgebildet werden, stattdessen ist nur die Landesflagge dargestellt. Ebenfalls sind von den genannten Nationen auch keine Trikots zu sehen. Gleiches gilt auch für einige Spieler. Da Panini, wie Medien darstellen, weiterhin die Rechte an ihnen hält, erscheinen diese nicht im Heft von Topps. Für die deutsche Nationalmannschaft hat dies zur Folge, dass lediglich sechs Spieler des aktuellen Kaders auf Stickern abgebildet sind. Neben Sammelbildern aktiver Spieler befinden sich drei „Fußball-Legenden“, Oliver Kahn, Bastian Schweinsteiger und Lothar Matthäus in den Sammeltüten.
5. Beratungsfelder BAY GmbH
Die Crew von BAY kann gerne behilflich sein, wenn Ihr Fragen habt, z.B. zu Persönlichkeitsrechten, Vertragsgestaltungen, Nutzungsmöglichkeiten, Sponsoring- , Social Media oder Testimonial-Vereinbarungen.
Kontakt
BAY GmbH
Guido Kambli (Rechtsanwalt)
Mail: guido.kambli@bay-gmbh.com
Web: bay-gmbh.com
